Seit 1985 regelt die EG-Produkthaftungsrichtlinie die Haftung des Herstellers bei fehlerhaften Produkten. Zusammen mit der Produktsicherheitsrichtlinie wird hier in Europa die Grundlage für sichere Produkte geschaffen. In Deutschland erfolgte die Umsetzung der Richtlinien in deutsches Gesetz 1989 mit dem deutschen Produkthaftungs-Gesetz und seit November 2011 mit dem aktuellen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).
Risiken lassen sich rechtzeitig abschätzen. Durch gezielte Untersuchungen können mögliche Gefährdungen bereits im Entwicklungsstadium erkannt und beseitigt werden.
Seminarinhalt auf einen Blick
Ihr Nutzen
Die Teilnehmer erkennen die gesetzlichen Vorgaben an die Sicherheit von Produkten, Geräten, Maschinen und Anlagen. Fallbeispiele zeigen typische Gefährdungspotenziale an technischen Produkten. Es werden Wege aufgezeigt, wie sich mögliche Risiken rechtzeitig erkennen und beseitigen lassen.
Zielgruppen
Geschäftsführer, Vertriebsmitarbeiter, Entwickler und Konstrukteure aus mittelständischen Unternehmen, die technische Produkte herstellen.
Seminarprogramm
Im Seminarpreis enthalten
Ihr Referent
Dipl.-Ing. (FH) Andreas Bräuninger, Bräuninger Technologie, Weinstadt.
Herr Bräuninger leitet seit 1994 ein selbständiges Ingenieurbüro für Technische Dokumentation, CE-Beratung und Konstruktion. Das Büro ist Mitglied in einem Ingenieurverbund für technische Dienstleistungen mit der Kernkompetenz CE-Kennzeichnung von Maschinen, Anlagen und Geräten.
Bei Anmeldung von zwei oder mehr Teilnehmern bekommt ab dem zweiten Teilnehmer jeder weitere 10% Rabatt auf den Seminarpreis.